Internetanbieter Preisvergleich

Unser Rechner zeigt Ihnen immer den besten Preis – und zwar effektiv.

Handy Tarifvergleich

Hier finden Sie garantiert das beste Angebot!

In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit(→ Telefonanbieter ohne Mindestvertragslaufzeit) 2 Jahre und verlängert sich danach automatisch um weitere 12 Monate. Es gibt nicht viele Anbieter, die ein Vertragsmodell mit einer flexiblen Laufzeit anbieten und sind dann häufig zu kostspielig. Somit gestaltet sich eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrages meist recht schwierig. Dieser Ratgeber erörtert, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht und ab wann eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrages möglich ist. Das bekannteste Beispiel für ein Sonderkündigungsrecht sind hierbei wohl

  • die Änderung der AGB`s
  • nichterbrachte Leistungen
  • Sonderkündigung beim DSL-Umzug
DSL-Vertrag vorzeitig kündigen

In der Praxis gibt es nur einige wenige anerkannte Gründe, weshalb eine außerordentliche Kündigung des DSL-Vertrages möglich ist. Diese Gründe sind im DSL-Sonderkündigungsrecht geregelt. Außerordentlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Kündigung weder auf die vertraglich geregelten Vorgehensweisen noch auf die festgeschriebenen Fristen nimmt.

Die Änderung der AGB`s

Der Gesetzgeber schreibt für eine außerordentliche Kündigung eines DSL-Vertrages einen sogenannten wichtigen Grund vor. Hierzu gehört zum Beispiel die Änderung der AGB`s durch den Anbieter, wenn beispielsweise eine Preiserhöhung anfällt. In diesen Fällen ist der Kunde nicht gezwungen, die Bestimmungen zu akzeptieren und hat das Recht, seinen DSL-Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Nicht erbrachte Leistungen

Aber auch, wenn der DSL und Telefonanbieter die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbringt, haben die Verbraucher die Möglichkeit, den DSL-Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesern Fällen können die Kunden auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen und vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss der Kunde dem DSL-Anbieter eine Frist zur Nachbesserung einräumen und erst nach Ablauf der Frist kann der Vertrag gekündigt werden. Aber auch der DSL-Anbieter hat die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde gegen die in den AGB`s festgehaltenen Regelungen verstößt. Außerdem hat der Anbieter in diesen Fällen das Recht, Schadensersatzforderungen oder entgangene Monatsbeträge vom Kunden einzufordern.

Die Nichterbrachten Leistungen des DSL-Anbieters treten meist bei einem Umzug in den Vordergrund.

Das Sonderkündigungsrecht bei einem DSL-Umzug

Am 10. Mai 2012 ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetztes in Kraft getreten. Dieses Gesetz stärkt insbesondere die Verbraucherrechte. Seitdem ist es den Kunden möglich, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL-Anbieter nach einem Umzug des Kunden nicht mehr in der Lage ist, die bisherigen DSL-Leistungen zu erbringen, also zum Beispiel nur einen Internetanschluss mit einer geringen Bandbreite zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen haben die Kunden das Recht, den Vertrag mit dem in Frage stehenden DSL-Anbieter mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei DSL-Verträgen

Ausnahme aufgrund von Kulanz

Die oben genannten Beispiele sind die einzigen anerkannten Gründe, um einen DSL-Vertrag außerordentlich zu kündigen und das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. In der Regel akzeptieren die meisten DSL-Anbieter auch eine außerordentliche Kündigung, obwohl sie dazu gesetzlich nicht gezwungen wären. Diese Gründe stellen sich wie folgt dar:

  • Ein Umzug ins Ausland
  • Die Insolvenz des Kunden
  • Ein plötzlicher Todesfall des Kunden

Bei diesen Sonderfällen müssen die Kunden jedoch auf bestimmte Dinge achten. Hier gilt es, den jeweiligen Anbieter sofort zu kontaktieren.

Der Umzug ins Ausland

Wer dauerhaft ins Ausland umzieht, kann seinen alten DSL-Vertrag ohne Rücksicht auf Vertragsbindungen kündigen. Hierfür wird allerdings ein schriftlicher Nachweis benötigt, der dem Anbieter vorzulegen ist.

Die Insolvenz

Wenn es zu einer Privatinsolvenz kommt, wird der DSL-Anbieter schon aus eigenem Interesse einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Hierfür genügt ein Nachweis des Kunden, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Außerdem muss einer eventuellen Kündigung durch den Insolvenzverwalter zugestimmt werden.

Der Tod des Kunden

Wenn der Nutzer eines Internetanschlusses verstirbt, haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, den DSL-Vertrag mit dem betreffenden Anbieter außerordentlich zu kündigen. Hierfür muss natürlich auch ein Nachweis erbracht werden, was in Form einer Sterbeurkunde geschehen kann.